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Aktuelles

Familienzeit-Kalender (Ausgabe Mai bis August)

Langsam aber sicher beginnt die Freiluftsaison und damit gibt es auch wieder viele geplante Aktionen und Feste für Familien im gesamten Landkreis Görlitz. Einige haben wir in den drei Regionalausgaben des aktuellen Familienzeit-Kalenders zusammengestellt. Diese sind ab sofort unter fzk.landkreis.gr sowie sfws-goerlitz.de/angebote-beratung/familienzeit-kalender abrufbar. Viel Freude beim Schmökern.

Außerdem wollen wir den Familienzeit-Kalender noch besser machen und würden Sie deshalb bitten, sich an den untenstehenden Befragungen zu beteiligen. Vielen Dank!

Familienzeit-Kalender (Ausgabe Mai bis August)

Langsam aber sicher beginnt die Freiluftsaison und damit gibt es auch wieder viele geplante Aktionen und Feste für Familien im gesamten Landkreis Görlitz. Einige haben wir in den drei Regionalausgaben des aktuellen Familienzeit-Kalenders zusammengestellt. Diese sind ab sofort unter fzk.landkreis.gr sowie sfws-goerlitz.de/angebote-beratung/familienzeit-kalender abrufbar. Viel Freude beim Schmökern.

Außerdem wollen wir den Familienzeit-Kalender noch besser machen und würden Sie deshalb bitten, sich an den untenstehenden Befragungen zu beteiligen. Vielen Dank!

Befragung zum Familienzeit-Kalender für Eltern

Befragung zum Familienzeit-Kalender für Eltern

Liebe Familien,

wir möchten den Familienzeit-Kalender noch besser gestalten und brauchen dazu Ihre Hilfe! Ihre Meinung, Änderungswünsche und Ideen sind uns sehr wichtig. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um sie mit uns zu teilen.

Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung bis zum 16.06.2024 und bedanken uns herzlich dafür! 😊

Ihre Fachberatung Familienbildung im Landkreis Görlitz

Befragung zum Familienzeit-Kalender für Anbieter

Befragung zum Familienzeit-Kalender für Anbieter

Liebe Fachkräfte,

wir arbeiten daran, den Familienzeit-Kalender zu optimieren und möchten dabei Ihre fachkundige Meinung einholen. Ihre Expertise, Änderungsvorschläge und Ideen sind von unschätzbarem Wert für uns. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit, um uns Ihre Gedanken mitzuteilen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Engagement und freuen uns auf Ihre Rückmeldung bis zum 16.06.2024! 😊

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Fachberatung Familienbildung im Landkreis Görlitz

Befragung zum Familienzeit-Kalender für Verteilende

Befragung zum Familienzeit-Kalender für Verteilende

​Liebe Verteilende des Familienzeit-Kalenders,

zunächst einmal möchten wir uns bei Ihnen bedanken, dass Sie uns dabei unterstützen die vielfältigen Angebote des Landkreises Görlitz an die Familien weiterzutragen.

Wir benötigen Ihre wertvolle Rückmeldung, um dies weiterhin gut erreichen zu können, denn Ihre Einschätzung hilft uns, den Kalender besser an die Bedürfnisse der Familien im Landkreis anzupassen. Bitte nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, um uns diese Informationen zukommen zu lassen.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Mitarbeit und freuen uns auf Ihre Rückmeldung bis zum 16.06.2024! 😊

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Fachberatung Familienbildung im Landkreis Görlitz

Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024

Neuregelung des parallelen Bezugs von Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld gelten für Geburten ab 1. April 2024 folgende zusätzliche Einschränkungen:
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil in diesem Zeitraum auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen. Basiselterngeld kann nach wie vor für bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Die Partnerschaftsbonus-Monate können ebenfalls frei gewählt werden. Weiterhin können Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, sowie Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Neuregelungen im Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024

Neuregelung des parallelen Bezugs von Basiselterngeld
Beim Basiselterngeld gelten für Geburten ab 1. April 2024 folgende zusätzliche Einschränkungen:
Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist künftig nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate des Kindes möglich. Die Neuregelung betrifft ausschließlich den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes. Sobald einer der Elternteile ElterngeldPlus bezieht, kann der andere Elternteil in diesem Zeitraum auch länger als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld oder ElterngeldPlus bekommen. Basiselterngeld kann nach wie vor für bis zu 14 Monate bezogen werden, wenn beide Elterngeld beantragen und einer der Elternteile weniger Einkommen hat als davor. Die Partnerschaftsbonus-Monate können ebenfalls frei gewählt werden. Weiterhin können Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, sowie Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Materialien für Fachkräfte

Materialien für Fachkräfte

Die Materialien sollen Ihnen Sicherheit im Umgang mit einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung geben und Sie in Ihrer verantwortungsvollen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und deren Familien unterstützen.

Für Familien

Für Familien

Auf unserer Familienseite können sich Eltern rund um die Themen Gesundheit, Geld, Erziehung, Freizeit, Kinderbetreuung und Hilfsangebote informieren und finden dort auch wichtige Telefonnummern für den Notfall.

E-Learning zum Kinderschutz

E-Learning zum Kinderschutz

Unser Online-Kinderschutzkurs bietet Ihnen einen Einstieg in die theoretischen und rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes in der Kita gemäß §8a SGB VIII. Er ist Voraussetzung für eine mögliche Vor-Ort-Schulung des Netzwerkbüros.

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