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Für Fachkräfte

Schule

Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

in Ihrem täglichen, verantwortungsvollen Handeln sind es insbesondere Sie, die die Einzigartigkeit eines jeden Kindes erleben, die jede*n Schüler*in in seiner Persönlichkeit annehmen und zur Entfaltung dieser beitragen. Sie erfüllen nicht nur einen anspruchsvollen Bildungsauftrag, sondern Sie sind ein verlässlicher Partner, teilen Freude, nehmen aber auch die Sorgen und Nöte ernst.

Durch Ihre Arbeit leisten Sie einen wertvollen Beitrag, dass sich jede*r Schüler*in zu einem selbstbestimmten und verantwortungsvollen Menschen entwickeln kann.

Dennoch gibt es Momente, in denen Schüler*innen einen besonderen Schutz, Ihre sensible Wahrnehmung und Aufmerksamkeit und Ihre sofortige Hilfe brauchen - dann, wenn der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Bereits 2011 hat sich eine Arbeitsgruppe von (Beratungs-)Lehrer*innen, Schulsozialarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen des Jugendamtes und des Sozialen Frühwarnsystems ein Jahr lang intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Entstanden ist ein einheitlicher, systematischer Leitfaden für Schulen:

"Der Verfahrensweg bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an Schulen - das Görlitzer Modell"


     

Verfahrensweg - Schaubild in Schulen
Verfahrensweg - Erläuterung in Schulen
Orientierungsfragen zur Erstellung eines internen Verfahrensweges in Schule
Meldebogen (Stand 01/2022)
Gemeinsame Festlegung zur Sicherung des Kindeswohls (Stand 25.08.2017)
Gemeinsame Festlegung zur Sicherung des Kindeswohls mit Zeitschiene (Stand 25.08.2017)

 Insoweit erfahrene Fachkräfte für das Bildungswesen (Stand 31.07.2023)

→   Orientierungskatalog Kindeswohl

 

Seit 01.08.2017 ist der §50a im Sächsischen Schulgesetz konkretisiert wurden und verweist ab sofort auf das im Bundeskinderschutz beschrieben Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung:

§ 50a Abs. 1 Sächsisches Schulgesetz - Kinder- und Jugendschutz, Informationsbefugnis
"Werden Lehrern an Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, soll die Schule die erforderlichen Maßnahmen nach dem Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2975), in der jeweils geltenden Fassung, einleiten."

In Anpassung an die Gesetzesänderung wurden folgende Material mit Ordner "Kinderschutz in der Schule" überarbeitet:

  • gemeinsame Festlegung zum Schutz des Kindes (siehe oben)
  • Gesetzlichkeiten

In Zusammenarbeit mit der Sächsischen Bildungsagentur Regionalstelle Bautzen (jetzt Landesamt für Schule und Bildung) entstand
der "Ordner Kinderschutz in der Schule."

Der Ordner ist nun fertig gedruckt und wird in den Netzwerktreffen und Dienstberatungen der Schulleiter im Landkreis Görlitz ab September 2015 vorgestellt und ausgegeben.


Jede Schule erhält ein Exemplar, damit mehr Handlungssicherheit zum Thema Kindeswohl möglich wird.

Der Ordner ist ein wertvolles Kompendium an Fachwissen und beinhaltet die relevanten Materialien zum Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Landkreis Görlitz in komprimierter und übersichtlicher Form.
Der Inhalt des Ordners soll Sie in Ihrem verantwortungsvollen Beitrag zum aktiven Kinderschutz (vgl. § 8a SGB VIII, § 4 KKG, § 50a Sächs. SchulG) unterstützen und Ihnen in Ihrer Arbeit mit Schüler*innen und deren Familien Handlungssicherheit geben.

Hinweise:

Zu Unterstützung bei der Einschätzung, ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder nicht und zur Planung weiterer Schritte - haben Sie die Möglichkeit eine "Insoweit erfahrene Fachkraft" in Anspruch zu nehmen. Wir bitten Sie, diese wichtige und gesetzlich verankerte Möglichkeit zur Beratungsfunktion einer "Insoweit erfahrenen Fachkraft" zu nutzen.

Neben den Kinderschutzordnern erhält jede Schule einen Satz "Orientierungskataloge Kindeswohl im Landkreis Görlitz". Jeder Pädagoge im Kollegium sollte ein eigenes Exemplar erhalten. Ebenso kann der Katalog für entsprechende Unterrichtseinheiten zum Thema genutzt werden.

>> Ordner Kinderschutz in der Schule (Stand 25.08.2017)




Weitere interessante Informationen zu Prävention in der Schule finden Sie PiT Ostsachsen - Prävention im Team





Digitaler Grundkurs zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch

Ein interaktives kostenfreies Fortbildungsangebot vermittelt Lehrer*innen und weiteren schulischen Beschäftigten in nur vier Stunden Wissen zum Schutz von Schüler*innen vor sexuellem Missbrauch.







Unterstützungsangebote bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Informationen … vom unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Sexuelle Gewalt ist ein gravierendes Problem für Mädchen und Jungen, aber auch für Erwachsene, die in ihrer Kindheit oder Jugend davon betroffen waren. Sexueller Missbrauch kann langfristige Folgen haben, wenn Beratung und Unterstützung ausbleiben. Betroffene Kinder und Erwachsene, ihre Angehörigen und andere Menschen, die sie unterstützen wollen, brauchen kompetente, vertrauliche, schnell und leicht zugängliche Hilfe. Das Hilfeportal führt zu passenden Beratungsangeboten in Ihrer Region.
       

 

Das „Hilfetelefon Sexueller Missbrauch“ ist die bundesweite, kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern,für Fachkräfte und für alle Interessierten. Es ist eine Anlaufstelle für Menschen, die Entlastung, Beratung und Unterstützung suchen, die sich um ein Kind sorgen, die einen Verdacht oder ein „komisches Gefühl“ haben, die unsicher sind und Fragen zum Thema stellen möchten.
   

Kein Raum für Missbrauch

Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Jungen findet täglich, real und überall statt. „Kein Raum für Missbrauch“ ist eine Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.
Ziel ist es, dass Orte, an denen sich Kinder und Jugendlicheaufhalten, Missbrauch keinen Raum geben und sie dort kompetente Ansprechpersonen finden, wenn sie Hilfe brauchen.Das kann gelingen, indem Einrichtungen und Organisationen wie Schulen, Kitas, Heime, Sportvereine, Kliniken und Kirchengemeinden Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt entwickeln und umsetzen.
   

 

 


Diese Internet-Seite ist für Kinder
von 8 bis 12 Jahren konzipiert. Dort finden sie Informationen über sexuellen Missbrauch, über Kinderrechte, Was Kinder machen können, wenn sie sich nicht wohlfühlen oder wenn jemand sie anfasst.
   

Im Internet belästigt worden? Oder etwas Unangenehmes beim Surfen gesehen? Hier können Kinder, Jugendliche und Eltern Hilfe bekommen und Verstöße melden.





Handlungsfeld Lebenskompetenz

          Lebenskompetenz besitzt, wer sich selbst kennt und mag, Einfühlungsvermögen hat, kritisch und kreativ denkt, kommunizieren und Beziehungen führen kann, Gefühle und Stress bewältigen kann, durchdachte Entscheidungen trifft und erfolgreich Probleme löst. (Definition WHO 1994)

Psychisches Wohlbefinden, Gewalt- und Suchtprävention, Sexuelle Gesundheit, Soziales Lernen und Neue Medien haben Eines gemeinsam: Sie sind Themenfelder im Handlungsfeld Lebenskompetenz in der Schulischen Gesundheitsförderung. Gut ausgebildete Lebenskompetenzen sind notwendige Grundlagen, um Alltagsbelastungen und entwicklungsspezifische Anforderungen bewältigen zu können.  Eine ausgeprägte Lebenskompetenz verringert die Gefahr, auf Situationen und Lebenslagen mit Risikoverhalten wie z.B. Aggressivität/Gewalt oder Suchtverhalten zu reagieren. Deshalb wird die Förderung von Lebenskompetenz als elementare und alle Lebensbereiche umfassende  Strategie der Gesundheitsförderung in Kita und Schule angesehen.

Das Sächsische Curriculum für Lebenskompetenz ist die wissenschaftliche Struktur des  Lernportals „Junge Sachsen fit fürs Leben“. Damit wurde erstmals Lebenskompetenz in verschiedenen Themenfeldern in Kompetenzstufen gewichtet und konkretisiert, um sie als Bildungsziele für die pädagogische Praxis im Portal nutzbar zu machen. 

Das Lernportal ist ein Unterstützungsinstrument für Pädagog*innen und/oder Akteur*innen zur Gesundheitsförderung in Kita, Hort und Schule in Sachsen. Das Curriculum ist institutionenübergreifend und umfasst den Altersbereich von 3-18 Jahren, Mit dem institutionsübergreifenden Curriculum für Lebenskompetenz wurden Bildungsziele, Themenfelder, Inhaltsaspekte und Lernziele erarbeitet, die integraler Bestandteil der Bildungs- und Lehrpläne sind und im Kita- und Schulalltag und darüber hinaus umgesetzt werden sollten. Mit dem Portal steht allen Akteur*innen ein Unterstützungsangebot für eine systematische und kontinuierliche Umsetzung ihrer eigenen Projekte und Konzeptionen zur Verfügung.

Informationen, Arbeitsmaterialien, Orientierungsrahmen für Familien- und Sexualerziehung an sächsischen Schulen, Unterstützungsangebote, Projekte und Partner finden sie >> hier.





 

MindMatters – neue Fortbildungstermine für Sachsen

MindMatters ist ein universelles Gesundheitsförderungsprogramm im Kontext Schule. Es hilft Schulen dabei, die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften zu fördern und damit einen Beitrag zur Verbesserung der Unterrichts- und Schulqualität zu leisten. MindMatters basiert auf dem Konzept der guten gesunden Schule. MindMatters

MindMatters bezieht die ganze Schule ein (Schülerinnen und Schüler, Schulleitung, Lehrkräfte, nicht unterrichtendes Personal, Eltern, schulisches Umfeld). Die Materialien und Unterrichtseinheiten richten sich derzeit an Schülerinnen und Schüler der 1. bis 13. Jahrgangsstufen an allen Schulformen.

→  Nähere Informationen zu Fortbildungen

Ansprechpartnerinnen:





letzte Aktualisierung 31.07.2023

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